Die Kraft der Gemeinschaft: Warum es sich lohnt, Mitglied in einer Genossenschaft zu sein

· CoopX-Team

Rund 7.000 Genossenschaften mit knapp 21 Millionen Mitgliedern gibt es in Deutschland, von der Wohnung bis zum Windpark. Wir zeigen, wo sie wirken und was du davon hast, Mitglied in einer Genossenschaft zu sein.

Wahrscheinlich nutzt du Genossenschaften jeden Tag, ohne es zu merken: das Konto bei der Volksbank oder Sparda-Bank, die Wohnung, den Strom aus dem Bürgerwindpark, den Dorfladen um die Ecke. Aber was heißt es eigentlich, Mitglied in einer Genossenschaft zu sein?

Ist das nur ein Anteil, den man einmal zahlt und dann vergisst? Oder bekommt man dafür wirklich etwas, zum Beispiel eine Stimme oder eine faire Miete?

Was man davon hat, Mitglied in einer Genossenschaft zu sein

Als Mitglied bist du Miteigentümer und Kunde zugleich. Du hast eine Stimme, egal wie viel Geld du eingezahlt hast. Und die Genossenschaft arbeitet für die Mitglieder, nicht für fremde Investoren.

Das steht sogar im Gesetz. Nach § 1 Abs. 1 GenG ist der Zweck einer Genossenschaft, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange zu fördern. Fachleute nennen das den Förderzweck. Es geht nicht um Rendite für Außenstehende, sondern um Nutzen für die Mitglieder. Überschüsse fließen deshalb nicht an fremde Investoren, sondern bleiben in der Genossenschaft. Bei Wohnungsgenossenschaften gehen sie zum Beispiel in Instandhaltung, Modernisierung und Neubau.

Wo es überall Genossenschaften gibt

Laut DGRV gibt es in Deutschland rund 7.000 Genossenschaften mit knapp 21 Millionen Mitgliedern. Statistisch ist damit jeder vierte Bundesbürger Mitglied einer Genossenschaft. Die Idee ist alt, es gibt sie hierzulande seit über 175 Jahren.

Allein unter dem Dach des DGRV sind organisiert:

  • 646 Kreditgenossenschaften wie Volksbanken, Raiffeisenbanken und Sparda-Banken
  • 1.599 Raiffeisen-Genossenschaften aus der Landwirtschaft
  • 1.440 gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften
  • 1.020 Energiegenossenschaften
  • 540 Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften

Dazu kommen rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften, die nicht im DGRV sind.

Manche Namen kennst du bestimmt. Die Sparda-Banken haben 3,1 Millionen Mitglieder (Ende 2024). EDEKA ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von rund 3.200 selbstständigen Kaufleuten, Mitglieder sind dort also die Händlerinnen und Händler, nicht die Kundschaft. Auch die taz, das Carsharing teilAuto und sogar die Auf Schalke eG rund um den FC Schalke 04 sind genossenschaftlich organisiert.

Und dann gibt es die Überraschungen wie die Ostend Games eG, die Videospiele entwickelt oder die krakelee eG aus Köln-Mülheim, ein Club und kooperativer Kulturort.

Was Genossenschaften bewirken

Am deutlichsten sieht man es beim Wohnen. Berliner Wohnungsgenossenschaften verlangten Mitte 2025 im Bestand durchschnittlich 6,29 Euro pro Quadratmeter nettokalt, 18,4 Prozent unter dem Berliner Mietspiegel. Bei Neuvermietung waren es 7,95 Euro, auf Immobilienportalen dagegen 18,76 Euro. Für eine 60-m²-Wohnung sind das laut BBU rund 7.800 Euro Ersparnis im Jahr. Bundesweit leben etwa 5 Millionen Menschen in Genossenschaftswohnungen.

Dazu kommt Sicherheit: In Bayern wohnen Mitglieder laut VdW Bayern im Schnitt 20 Jahre in ihrer Genossenschaftswohnung. Eine Eigenbedarfskündigung müssen sie nicht fürchten, denn die Genossenschaft hat keinen Eigenbedarf. Der GdW bringt es auf die Formel: „sicher wie Eigentum und flexibel wie Miete“.

Auch die Energiewende kommt oft von unten. Die 1.020 Energiegenossenschaften mit ihren 230.000 Mitgliedern betreiben Solar-, Wind- und Biomasseanlagen, lokale Stromnetze, Ladesäulen und Carsharing. Mehr als 300 genossenschaftliche Wärmenetze bieten eine Alternative zu Öl- und Gasimporten.

Auf dem Land halten Genossenschaften das Dorfleben zusammen. Dorfläden wie die Dorfladen Durlangen eG sind Treffpunkt und bieten oft auch Bargeld-Auszahlungen und Paketdienste.

Deine Rechte als Mitglied in einer Genossenschaft

Deine wichtigste Bühne ist die Generalversammlung. Dort übst du deine Rechte aus, und jedes Mitglied hat eine Stimme (§ 43 Abs. 1 und 3 GenG). Die Satzung kann Mehrstimmrechte vorsehen, bei gewöhnlichen Genossenschaften aber höchstens drei Stimmen je Mitglied. Gibt es investierende Mitglieder, die nur Geld geben und die Leistungen nicht nutzen, dürfen sie die übrigen Mitglieder in der Generalversammlung in keinem Fall überstimmen (§ 8 Abs. 2 GenG).

Du kannst auch selbst eine Versammlung anstoßen. Mitglieder, die zusammen mindestens ein Zehntel aller Mitglieder ausmachen, können die Einberufung einer Generalversammlung verlangen. Die Satzung kann auch einen kleineren Anteil festlegen (§ 45 Abs. 1 GenG).

Du kannst den Jahresabschluss und den Bericht des Aufsichtsrats einsehen (§ 48 Abs. 3 GenG), ebenso die Protokolle der Generalversammlung (§ 47 Abs. 4 GenG) und die Mitgliederliste (§ 31 GenG). Vorstand und Aufsichtsrat müssen selbst Mitglieder sein (§ 9 Abs. 2 GenG). Wer Verantwortung übernehmen will, kann das also.

Und das Risiko? Für die Schulden der Genossenschaft haftet nur ihr Vermögen (§ 2 GenG). Im Normalfall riskierst du also deine Einlage. Ob Mitglieder im Insolvenzfall nachschießen müssen, legt die Satzung fest (§ 6 Nr. 3 GenG). Laut easyGeno sehen heutige Genossenschaften das üblicherweise nicht vor.

So wirst du Mitglied und so kommst du wieder raus

Für den Beitritt braucht es eine Beitrittserklärung und die Zulassung durch die Genossenschaft (§ 15 GenG). Mitglied werden können Menschen, aber auch Unternehmen und Vereine. Seit 2025 reicht für die Beitrittserklärung die Textform. Der Beitritt geht also auch digital, per App oder Online-Formular, sofern die Satzung nicht die Schriftform verlangt.

Austreten kannst du per Kündigung zum Ende eines Geschäftsjahres, mit mindestens drei Monaten Frist. Die Satzung kann die Frist verlängern, in der Regel auf höchstens fünf Jahre (§ 65 GenG). Danach bekommst du dein Guthaben ausgezahlt (§ 73 GenG), einen Käufer musst du nicht suchen. Aber: Hat die Genossenschaft Verluste gemacht, kann es auch weniger sein als du eingezahlt hast. Schneller geht es, wenn du dein Geschäftsguthaben auf jemand anderen überträgst, der Mitglied ist oder wird. Dann scheidest du ohne Wartezeit aus, sofern die Satzung das nicht ausschließt (§ 76 GenG).

Fazit

Als Mitglied in einer Genossenschaft bist du Miteigentümer mit eigener Stimme, und das Risiko bleibt überschaubar.

Schau vor dem Beitritt in die Satzung. Dort steht, wie hoch ein Anteil ist und ob es eine Nachschusspflicht gibt. Du sitzt im Vorstand und willst neue Mitglieder gewinnen? Dann mach es ihnen leicht, zum Beispiel mit dem digitalen Beitritt mit CoopX: ein Online-Formular mit digitaler Beitrittserklärung, der schriftliche Beitritt bleibt weiter möglich.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen hilft euch euer Prüfungsverband weiter.

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