Genossenschaft gründen: Von der Idee zur eG

· CoopX-Team

Drei Leute, eine Satzung, ein Prüfungsverband und ein Notartermin: Wir zeigen euch Schritt für Schritt, wie ihr eine Genossenschaft gründet, was es kostet und wie lange es dauert.

Ihr wollt eine Genossenschaft gründen, zum Beispiel für euren Dorfladen, bei dem jedes Mitglied eine Stimme hat. Dann sucht ihr nach dem Weg und stoßt auf Begriffe wie Gründungsprüfung und Vorgenossenschaft. Und dazu auf Leitfäden, die vor der letzten Gesetzesreform geschrieben wurden und noch eine Satzung in Schriftform verlangen.

Die gute Nachricht: Der Weg ist klar geregelt und gut zu schaffen, braucht aber ein wenig Geduld, einen soliden Geschäftsplan und früh den richtigen Partner.

Genossenschaft gründen: Der Weg in fünf Schritten

Ihr braucht mindestens drei Mitglieder (§ 4 GenG), eine Satzung in Textform (§ 5 GenG), einen Geschäftsplan und einen genossenschaftlichen Prüfungsverband. Mit der Eintragung ins Genossenschaftsregister seid ihr eine eingetragene Genossenschaft (eG).

  1. Geschäftsplan und Satzung erarbeiten
  2. Prüfungsverband suchen und früh einbinden
  3. Gründungsversammlung: Satzung beschließen, Gremien bestellen
  4. Gründungsprüfung durch den Verband
  5. Anmeldung beim Registergericht über den Notar

Gründen können Einzelpersonen, Personengesellschaften oder juristische Personen. Gut ist ein Team, das Branchenerfahrung, Zahlen und Recht abdeckt.

Vom ersten Kontakt zum Prüfungsverband bis zur Eintragung könnt ihr mit etwa drei bis sechs Monaten rechnen. Die Kosten hängen stark vom Verband ab:

  • Gründungsprüfung: Der PkmG nennt rund 125 € pro Stunde netto und 25 bis 30 Stunden für eine gut vorbereitete Prüfung, also gut 3.000 € netto. In einer älteren BMWi-Studie (2015), über die der ZdK berichtet, nannte die Mehrheit Gründungskosten beim Verband von bis zu 1.200 €, ein Drittel über 2.000 €.
  • Notar und Register: in Bayern laut GVB etwa 230 €, beim PkmG 350 bis 500 € netto.
  • Jährlicher Verbandsbeitrag: beim GVB ab 210 €, beim PkmG ab 250 €.

1. Geschäftsplan und Satzung erarbeiten

Hier steckt die meiste Arbeit. Diese beiden Dokumente sind die Grundlage für alles Weitere, und genau sie schaut sich der Verband bei der Gründungsprüfung an.

Im Geschäftsplan beschreibt ihr vor allem den Nutzen für die Mitglieder. Denn eine Genossenschaft soll nach § 1 GenG den Erwerb, die Wirtschaft oder die sozialen oder kulturellen Belange ihrer Mitglieder durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb fördern. Dazu kommen Organisation, Personal, Investitionen, Risiken und eine Planung über mindestens drei Jahre mit Erfolgs- und Liquiditätsrechnung. Der GVB sagt: „Liquidität geht vor Rentabilität“. Viele Verbände haben Vorlagen, nutzt sie.

Für die Satzung startet ihr am besten mit der Mustersatzung eures künftigen Verbands. Pflicht sind nach § 6 GenG und § 7 GenG unter anderem Firma und Sitz, der Gegenstand des Unternehmens, eine Regelung zu Nachschüssen im Insolvenzfall, die Einberufung der Generalversammlung, die Form der Bekanntmachungen, die Höhe des Geschäftsanteils mit den Einzahlungen darauf und eine gesetzliche Rücklage.

Einen Mindestbetrag für den Geschäftsanteil gibt es nicht. Wie viel Kapital ihr wirklich braucht, zeigt euer Geschäftsplan. Die Firma muss „eingetragene Genossenschaft“ oder „eG“ enthalten (§ 3 GenG). Der Genoverband rät, den Namen vorab mit der IHK zu klären, weil eine unzulässige Firma die Eintragung verhindern kann.

Übrigens: Gründungsgutachten sind inzwischen über das Unternehmensregister öffentlich einsehbar (ZdK). Überlegt also, welche Geschäftsgeheimnisse ihr im Geschäftsplan preisgebt.

2. Prüfungsverband suchen und früh einbinden

Ohne Prüfungsverband keine eG. Jede Genossenschaft muss einem Verband mit Prüfungsrecht angehören (§ 54 GenG), und vor der Eintragung braucht ihr sein positives Gründungsgutachten.

Sucht den Kontakt deshalb früh. Verbände wie der GVB und der PkmG bieten eine kostenlose Erstberatung, beim PkmG könnt ihr auch den Satzungsentwurf vorab prüfen lassen. Holt ein paar Angebote ein und vergleicht Prüfungskosten, Beitrag und Kündigungsfristen. #GenoDigital warnt: „Die Leistungen und Kosten können sehr stark variieren!“

3. Gründungsversammlung: Satzung beschließen, Gremien bestellen

Hier gründet ihr die Genossenschaft formal. Mindestens drei Gründer beschließen die Satzung (meist unterschreiben sie sie auch gleich) und wählen ggf. den Aufsichtsrat. Den Vorstand wählt nach dem Gesetz die Versammlung, die Satzung kann aber etwas anderes bestimmen, z. B. dass der Aufsichtsrat ihn bestellt (§ 24 GenG). Ladet am besten zwei Wochen vorher mit Tagesordnung ein und bestimmt eine Versammlungsleitung und jemanden fürs Protokoll. Heute geht das vor Ort, digital oder hybrid (#GenoDigital).

Vorstand und Aufsichtsrat bestehen aus Mitgliedern, die natürliche Personen sind (§ 9 GenG). Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen (§ 24 GenG), der Aufsichtsrat aus mindestens drei (§ 36 GenG). Bei höchstens 20 Mitgliedern kann die Satzung auf den Aufsichtsrat verzichten und einen Vorstand aus einer Person erlauben. Bewahrt das Protokoll gut auf: Es ist später euer Nachweis, dass die Gremien bestellt wurden.

Mit dem Beschluss der Satzung entsteht eine Vorgenossenschaft, die als „eG i.G.“ auftritt. Die Rechte einer eingetragenen Genossenschaft hat sie erst mit der Eintragung (§ 13 GenG). Der GVB weist in seinem Handbuch für junge Genossenschaften darauf hin, dass die Mitglieder bis dahin wie bei einer GbR mit ihrem Privatvermögen haften. Schließt also keine riskanten Verträge vor der Eintragung ab!

Wer später dazukommt, gibt eine Beitrittserklärung ab (§ 15 GenG). Seit dem 01.01.2025 genügt dafür die Textform (Stichwort „digitaler Genossenschaftsbeitritt“), außer eure Satzung verlangt explizit die Schriftform.

4. Gründungsprüfung durch den Verband

Der Verband prüft, ob die Belange der Mitglieder oder der Gläubiger gefährdet sind (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG). Dafür schaut er sich vor allem Geschäftsplan, Kapital, Satzung und die persönliche Eignung von Vorstand und Aufsichtsrat an. Rechnet damit, nach Lebensläufen und Führungszeugnissen gefragt zu werden.

5. Anmeldung beim Registergericht über den Notar

Mit dem Gutachten meldet der Vorstand die Genossenschaft an. Nach § 11 GenG gehören dazu:

  • die Satzung, in der Regel von mindestens drei Mitgliedern unterzeichnet
  • der Nachweis, dass Vorstand und Aufsichtsrat bestellt sind
  • die Bescheinigung über die Zulassung zum Prüfungsverband und sein Gutachten
  • die Angabe, wie der Vorstand die Genossenschaft vertritt

Die Anmeldung reichen die Vorstandsmitglieder elektronisch in öffentlich beglaubigter Form ein (§ 157 GenG), also über einen Notar. Er beglaubigt die Unterschriften und reicht alles beim Registergericht ein. Inzwischen geht der Termin auch online mit Notar-App und Online-Ausweis (#GenoDigital).

Das Registergericht lehnt die Eintragung ab, wenn eine Gefährdung der Mitglieder oder Gläubiger zu befürchten ist (§ 11a GenG). Unsere Eintragung mit der LAVLI Coop Miesbach eG ging recht schnell, es können aber auch mal zwei Monate vergehen.

Ausblick: Das Bundeskabinett hat im Juli 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem eine Gründung regelmäßig innerhalb von 20 Werktagen nach Eingang der vollständigen Gründungsunterlagen abgeschlossen sein soll.

Nach der Eintragung: Anmeldungen und Mitgliederliste

Jetzt seid ihr eine eG, aber es stehen noch Anmeldungen an: Gewerbeamt, Finanzamt, Rundfunkbeitrag, Transparenzregister, Berufsgenossenschaft, ggf. Kammer und Sozialversicherung.

Und ihr müsst eine Mitgliederliste führen (§ 30 GenG). Neue Mitglieder tragt ihr unverzüglich ein und benachrichtigt sie (§ 15 GenG). Wer die Liste von Anfang an in einer Genossenschaftssoftware führt statt in Excel & Co., spart sich später den Umzug. In CoopX treten Mitglieder per Online-Beitrittserklärung bei, und die Mitgliederliste nach § 30 GenG gibt es als CSV-Export für die Pflichtprüfung (mehr zu digitalem Beitritt und Mitgliederliste in CoopX). Was Excel im Vergleich wirklich kostet, lest ihr im Beitrag zur Mitgliederverwaltung mit Excel.

Fazit

Mit drei Leuten, einem soliden Geschäftsplan und einem Prüfungsverband an eurer Seite schafft ihr die Gründung in drei bis sechs Monaten.

Unser Tipp: Sprecht früh mit zwei, drei Prüfungsverbänden und vergleicht die Kosten.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen hilft euch euer Prüfungsverband weiter.

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